Beispiel:
Der Mitarbeiter ist im August aus der Firma ausgetreten.
Im September wird ihm nachträglich die Überzeit und der Feriensaldo ausbezahlt....
Der Mitarbeiter ist im August aus der Firma ausgetreten.
Im September wird ihm nachträglich die Überzeit und der Feriensaldo ausbezahlt....
Der Mitarbeiter ist im August aus der Firma ausgetreten.
Im September wird ihm nachträglich die Überzeit und der Feriensaldo ausbezahlt. gewartet.
Beispiel:
Der Mitarbeiter ist im August aus der Firma ausgetreten.
Im September wird ihm nachträglich die Überzeit und der Feriensaldo ausbezahlt.
Aktuelle Ansicht der Lohnberechnung:
Auf der Uebersichtsseite «Mitarbeiter (inkl. Austritte)» wählen, anschliessend beim entsprechenden Mitarbeiter «Spezialaktion» wählen.
«Nachzahlung erfassen» wählen.
Wählen Sie das Anstellungsverhältnis aus, für welches die Nachzahlung erfolgen soll.
Danach tragen Sie das gewünschte Nachzahlungsdatum ein und bestätigen Ihre Eingaben mittels «Speichern».
Für den betreffenden Mitarbeiter steht Ihnen nun auf der Übersichtsseite eine Nachzahlungszeile zur Verfügung.
Kontrollieren Sie zuerst, ob die hinterlegten Mitarbeiterdaten noch aktuell sind und bestätigen Sie die gültigen Daten mit «Speichern».
Anschliessend wählen Sie «Lohndaten».
Jetzt erfassen Sie den gewünschten Betrag als AHV/NBUV pflichtige Zulage in der Spalte Nachzahlung und beenden die Eingabe mit «Speichern».
Nach dem Aufbereiten des Zahlungsfiles (nicht Raiffeisen-Kunden) oder der erfolgreich ausgeführten Zahlung (Raiffeisen-Kunden), erstellt E-Salär automatisch eine Lohnabrechnung und einen neuen Lohnausweis. Beide Auswertungen finden Sie im Bereich «Dokumente».
Viele Frauen aber auch viele Unternehmer fragen sich: Welches Rentenalter gilt denn nun für mich resp. für meine Mitarbeiterinnen? Die Antwort auf diese Frage lautet: es kommt darauf an, wann eine Frau resp. eine Mitarbeiterin geboren wurde. Der Bund wird das Rentenalter für Frauen in vier Schritten von 64 auf 65 erhöhen. Diese 4 Schritte sind wie folgt...
Viele Frauen aber auch viele Unternehmer fragen sich: Welches Rentenalter gilt denn nun für mich resp. für meine Mitarbeiterinnen? Die Antwort auf diese Frage lautet: es kommt darauf an, wann eine Frau resp. eine Mitarbeiterin geboren wurde. Der Bund wird das Rentenalter für Frauen in vier Schritten von 64 auf 65 erhöhen. Diese 4 Schritte sind wie folgt geplant:
Viele Frauen aber auch viele Unternehmer fragen sich: Welches Rentenalter gilt denn nun für mich resp. für meine Mitarbeiterinnen? Die Antwort auf diese Frage lautet: es kommt darauf an, wann eine Frau resp. eine Mitarbeiterin geboren wurde. Der Bund wird das Rentenalter für Frauen in vier Schritten von 64 auf 65 erhöhen. Diese 4 Schritte sind wie folgt geplant:
2025: Das Rentenalter beträgt für Frauen mit Jahrgang 1961 64 Jahre und drei Monate.
2026: Das Rentenalter beträgt für Frauen mit Jahrgang 1962 64 Jahre und sechs Monate.
2027: Das Rentenalter beträgt für Frauen mit Jahrgang 1963 64 Jahre und neun Monate.
2028: Das Rentenalter beträgt für Frauen mit Jahrgang 1964 65 Jahre.
Im Jahre 2028 wird das Rentenalter sowohl für Männer als auch für Frauen 65 Jahre betragen.
Per 01.01.2023 wird der Beitrag 1% ALVZ für Jahressaläre ab CHF 148'200.00 abgeschafft...
Per 01.01.2023 wird der Beitrag 1% ALVZ für Jahressaläre ab CHF 148'200.00 abgeschafft
AHV/ALV
Per 01.01.2023 wird der Beitrag 1% ALVZ für Jahressaläre ab CHF 148'200.00 abgeschafft.
BVG
Im BVG müssen Saläre zwischen CHF 25'725.00 und 88'200.00 versichert werden. Der minimal im BVG versicherte Jahreslohn beträgt neu CHF 3'675.00.
Nachdem der Mitarbeiter in den Krankenstand trat, wurde während der Dauer der Lohnfortzahlungspflicht der Lohn ausbezahlt und danach auf die Taggelder...
Nachdem der Mitarbeiter in den Krankenstand trat, wurde während der Dauer der Lohnfortzahlungspflicht der Lohn ausbezahlt und danach auf die Taggelder gewartet.
Beispiel:
Nachdem der Mitarbeiter in den Krankenstand trat, wurde während der Dauer der Lohnfortzahlungspflicht der Lohn ausbezahlt und danach auf die Taggelder gewartet.
«Lohndaten» beim betreffenden Mitarbeiter wählen.
«Lohnberechnung» wählen.
Der Lohn wird während der gesetzlichen bzw. arbeitsvertraglichen Lohnfortzahlungspflicht entrichtet. Danach wird die Lohnzahlung eingestellt und auf die Abrechnung der Versicherung gewartet (0.00 eintragen, resp. Betrag während der Lohnfortzahlungspflicht).
Sobald die Taggeldabrechnung der Versicherung vorliegt, werden die Taggelder wie folgt eingetragen: • Gesamtbetrag in die Zeile «AHV/NBUV pflichtige Zulagen» • Gesamtbetrag in die Zeile «Taggeld aus Unfall / Krankheit» Anschliessend wählen Sie «Speichern».
«Nachdem der Mitarbeiter in den Krankenstand trat, wird der Lohn entweder zu 100% fortgezahlt oder gemäss den gesetzlichen bzw. arbeitsvertraglichen Anforderungen gekürzt....
«Nachdem der Mitarbeiter in den Krankenstand trat, wird der Lohn entweder zu 100% fortgezahlt oder gemäss den gesetzlichen bzw. arbeitsvertraglichen Anforderungen gekürzt.
Verarbeiten Unfall- und Krankentaggeld.
Nachdem der Mitarbeiter in den Krankenstand trat, wird der Lohn entweder zu 100% fortgezahlt oder gemäss den gesetzlichen bzw. arbeitsvertraglichen Anforderungen gekürzt.
«Lohndaten» beim betreffenden Mitarbeiter wählen.
«Lohnberechnung» wählen.
Der Lohn wird fortgezahlt.
Sobald die Taggeldabrechnung der Versicherung vorliegt, werden die Taggelder in die entsprechende Zeile eingetragen. Anschliessend wählen Sie «Speichern».
«Einstellungen» wählen....
«Einstellungen» wählen.
Wie aktiviere ich eine individuelle Zulage - am Beispiel einer Bonuszahlung.
«Einstellungen» wählen.
«Individuelle Lohnarten verwalten» wählen.
«BRU01 Konfigurierbare Zulage (voll pflichtig)» wählen.
Lohnart aktivieren, Text einsetzen und «Speichern» wählen.
Sie haben nun in der Übersicht der Lohndaten/Lohnberechnung eine konfigurierbare zusätzliche Zeile freigeschaltet.
Eingetragene Beträge werden ebenfalls auf der monatlichen Lohnabrechnung aufgeführt und fliessen in die Lohnabrechnung ein.
Wie Sie einen individuellen Abzug oder eine Spesenlohnart aktivieren.
«Lohndaten» beim betreffenden Mitarbeiter...
«Lohndaten» beim betreffenden Mitarbeiter wählen.
Verarbeiten einer ausserordentlichen Zulage
«Lohndaten» beim betreffenden Mitarbeiter wählen.
«Lohnberechnung» wählen.
Erfassen Betrag in Zeile «AHV/NBUV pflichtige Zulagen» oder «Bonus».
«Speichern» wählen.
Vorschuss richtig abrechnen
Erfassen Sie den Betrag eines bereits ausbezahlten Vorschusses in der Zeile «Bereits ausbezahlt».
«Speichern» wählen.
Übersicht
1.) Automatischer Versand der monatlichen Lohnabrechnungen
Neu kann pro Mandant festgelegt werden, ob die monatlichen Lohnabrechnungen automatisch per E-Mail an die Mitarbeiter zugestellt werden sollen. Diese Funktion entlastet Sie von dieser repetitiven...
Übersicht
1.) Automatischer Versand der monatlichen Lohnabrechnungen
Neu kann pro Mandant festgelegt werden, ob die monatlichen Lohnabrechnungen automatisch per E-Mail an die Mitarbeiter zugestellt werden sollen. Diese Funktion entlastet Sie von dieser repetitiven Aufgabe.
Übersicht
Neu kann pro Mandant festgelegt werden, ob die monatlichen Lohnabrechnungen automatisch per E-Mail an die Mitarbeiter zugestellt werden sollen. Diese Funktion entlastet Sie von dieser repetitiven Aufgabe.
Es ist neu möglich, aus E-Salär Einladungen an Dritte zu versenden. Dabei entscheiden Sie, ob die eingeladene Person in E-Salär nur Leserechte hat oder aber auch Aenderungen vornehmen darf. Diese Funktion erleichtert die Zusammenarbeit mit Ihrem Treuhänder oder Buchhalter.
Neu können Sie einen individuellen Text erfassen, welcher unten auf der Lohnabrechnung angedruckt wird. So ist es in Zukunft einfacher, aussergewöhnliche Zulagen oder Abzüge kurz zu kommentieren.
Ab sofort ist es möglich, Lohnabrechnungen erneut aufzubereiten. Das macht Sinn z.Bsp. nach einer Adress-Aenderung des Mitarbeiters oder wenn der Mitarbeiter wünscht, dass die Lohnabrechnung an eine neue oder andere E-Mail Adresse zugestellt wird.
Dokumentation
Automatischer Versand der monatlichen Lohnabrechnungen
Haken setzen für die Funktion «Lohnabrechnung per E-Mail».
Haken setzen für die Funktion «Lohnabrechnung per E-Mail», erfassen der E-Mail-Adresse. Die Lohnabrechnung wird nach der Auszahlung des Salärs automatisch per E-Mail an den Mitarbeiter versandt.
Achtung: Bitte überprüfen Sie die E-Mail-Adresse genau, damit der Adressat sicher der richtige ist.
Einladungen Dritter
Rolle: Ein Benutzer darf in E-Salär Aenderungen vornehmen und speichern. Ein Benutzer (nur Lesezugriff) kann E-Salär nur lesen, also keine Aenderungen machen. Nach dem Erstellen der Einladung wird die eingeladene Person mit einer E-Mail informiert.
Die Einladung kann mit dem Löschsymbol gelöscht werden, die Löschung muss bestätigt werden. Die entsprechende Person wird mit einer E-Mail informiert, dass die Einladung widerrufen wurde.
Individueller Text auf der Lohnabrechnung
Nach unten scrollen, im Feld «Indiv. Lohnabrechnungs-Text» den gewünschten Text erfassen:
Lohnabrechnung wiederholen
Wählen Sie diese Option, wenn Sie eine Lohnabrechnung erneut erstellen möchten. Dies kann im Falle einer Adresskorrektur oder einer Korrektur der E-Mail Adresse für den Versand der Lohnabrechnung wünschenswert sein.
Die Lohnabrechnung wird (mit Aenderungen in der Adresse, E-Mail Adresse oder im individuellen Text) neu in den Bereich Dokumente aufbereitet.
Darf ein krankgeschriebener Mitarbeiter gekündigt werden?
Nein, eine solche Kündigung ist unzulässig. Für Anstellungsverhältnisse nach der Probezeit gibt es sogenannte Sperrfristen für kranke Arbeitnehmer. In...
Darf ein krankgeschriebener Mitarbeiter gekündigt werden?
Nein, eine solche Kündigung ist unzulässig. Für Anstellungsverhältnisse nach der Probezeit gibt es sogenannte Sperrfristen für kranke Arbeitnehmer. In dieser Sperrfrist darf ein krankgeschriebener Arbeitnehmer nicht gekündigt werden (nicht zu verwechseln mit den Kündigungsfristen).
Trotz vielfältiger Covid-Unterstützung durch die Sozialversicherungs-Partner oder den Staat gelangen immer mehr Arbeitgeber in Zugzwang und müssen Mitarbeiter entlassen. In der Schweiz sind Kündigungen durch den Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen erlaubt. Trotzdem gilt es, bei Kündigungen während Krankheit einige wesentliche Punkte zu beachten, um eine missbräuchliche Kündigung zu vermeiden.
Nein, eine solche Kündigung ist unzulässig. Für Anstellungsverhältnisse nach der Probezeit gibt es sogenannte Sperrfristen für kranke Arbeitnehmer. In dieser Sperrfrist darf ein krankgeschriebener Arbeitnehmer nicht gekündigt werden (nicht zu verwechseln mit den Kündigungsfristen).
Sperrfristen bei Kündigung während Krankheit:
Während der Probezeit darf ein Mitarbeiter unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 7 Tagen auch während einer Krankheit gekündigt werden.
[blog_section]
Eine Kündigung, die vor der Erkrankung eines Mitarbeiters zugestellt wurde, ist gültig. Allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist um die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (maximal um die Dauer der Sperrfrist). In der Praxis bedeutet das, dass bei nur einem Tag Krankheit sich die Kündigungsfrist immer um einen Monat verlängert, da eine Kündigung nach der Probezeit immer zu Ende eines Monats gilt. Sollte der Arbeitnehmer selbst gekündigt haben, verlängerst sich die Kündigungsfrist nicht.
Ja, Arbeitnehmer dürfen auch während der Arbeitsunfähigkeit ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Es gelten gemäss Art. 336 d. die vertragliche Kündigungsfrist. Im Gegensatz zur Kündigung von der Arbeitgeberseite muss in diesem Fall keine Sperrfrist eingehalten werden.
Der Mitarbeiter ist verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit durch ein Arztzeugnis zu belegen. Legt der Mitarbeiter kein Arztzeugnis vor, kann dies als Verstoss gegen Treu und Glauben bewertet werden. Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter schriftlich (zu Beweiszwecken) verwarnen und kann ihm im Wiederholungsfalle die Kündigung androhen.
[blog_section2]Die Personalverwaltung ist mit viel Aufwand und Zeit verbunden. Damit Sie sich hierfür genug Zeit nehmen können, hilft es, wenn Sie andernorts Zeit einsparen können. E-Salär ist die einfachste Lohnbuchhaltung der Schweiz. Ueberzeugen Sie sich selbst – E-Salär führt Sie innert 15 Minuten zur ersten gesetzeskonformen Lohnabrechnung.
E-Salär im ersten Monat kostenlos einsetzen.
JETZT ANMELDEN