Jan 26, 2021

COVID-19 und Kurzarbeitsentschädigung KAE – Update 20.01.2021

Der Bundesrat hat aufgrund der aktuellen Situation die Regeln im Umgang mit der Kurzarbeit angepasst.

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Wichtige Aenderungen

Die Karenzfrist wird rückwirkend per 1. September 2020 und bis 31. März 2021 aufgehoben. Auch wird die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) bei mehr als 85 Prozent Arbeitsausfall von vier Abrechnungsperioden zwischen dem 1. März 2020 und 31. März 2021 rückwirkend aufgehoben. Lernende und Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen haben vom 01. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 wieder Anspruch auf KAE.

Die neuesten Formulare für den Antrag resp. die Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung findet man auf der Seite arbeit.swiss. Wichtig: es sind immer die aktuellsten Formulare zu verwenden.

 

KAE für Personen mit einem Einkommen bis CHF 4340 (100%-Pensum)

Personen mit einem Einkommen bis CHF 3470 erhalten bei Kurzarbeit 100% des Lohnes. Personen mit einem Einkommen zwischen CHF 3470 und CHF 4340 erhalten bei vollständigem Lohnausfall CHF 3470. Diese Regelung tritt rückwirkend per 01.12.2020 in Kraft.

 

Abwicklung in E-Salär

Für Unternehmen ohne Personen mit Einkommen unter CHF 4340 (Voll-Pensum) kann weiterhin unser Template eingesetzt werden. Für Betriebe ohne Personen mit Einkommen unter CHF 4340 (Voll-Pensum) ist das Formular 2b COVID-19 Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung (Dezember 2020 bis und mit März 2021 – ohne Geringverdienende) zu verwenden.

Für Unternehmen mit Personen mit Einkommen unter CHF 4340 (Voll-Pensum) empfehlen wir, ausschliesslich mit dem Formular 2c COVID-19 Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung (Dezember 2020 bis und mit März 2021 – mit Zusatzformular zur Einstufung der Lohnkategorien bis 70 Mitarbeiterkategorien) zu arbeiten. Die Mitarbeiterdaten werden im Blatt «Einstufung der Lohnkategorien» erfasst. Die Daten werden automatisch in das Blatt «Antrag Abrechnung» übernommen, von wo sie in E-Salär übertragen werden müssen (siehe BLOG-Beitrag ).
https://e-salaer.ch/anleitung-zur-abrechnung-von-kurzarbeitsentschaedigung-01-05-2020/
Stand: 21.01.2021

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