Schweiz / Liechtenstein
Automatisierte Lohnbuchhaltung mit einfacher Bedienung
kostengünstig und automatisiert
e-Salaer – die einfachste webbasierte Lohnbuchhaltung!
Ãœberzeugen Sie sich selbst.
Vorteile von e-Salaer
Kostengünstig
und webbasiert
Keine Installation,
ab CHF 5.90 pro Mitarbeiter
Automatisiert und gesetzeskonform
Lohnabrechnungen und Jahresendberichte
Integration mit Raiffeisen, Bexio, Smallinvoice und mehr
Nahtlose
Buchhaltungsprozesse
Gütesiegel
Warum e-Salaer?
Lohn berechnen
e-Salaer ist die ideale Lösung, um auf einfache Weise gesetzeskonforme Lohnabrechnungen zu erstellen. Einmal pro Jahr aufbereitet, steht die Lohnabrechnung und das Auszahlungsfile monatlich per Valuta-Datum zum Abholen bereit – automatisch!
Alles im Browser und ohne Installation
Einfach Anmelden und loslegen. Ohne Installation und Wartung Lohnabrechnungen erstellen – in 15 Minuten sind Sie soweit und die erste Lohnberechnung Schweiz oder Liechtenstein ist erstellt.
JahresendÂauswertungen und Lohnausweise im Griff
AHV, UVG, KTG sowie die Lohnausweise für die Mitarbeiter werden am Ende des Jahres zum Abholen aufbereitet – automatisch!
Starten Sie jetzt –
Einfach, schnell und sicher
Noch nicht überzeugt?
Ab nur CHF 5.90
Die monatliche Gebühr beträgt CHF 5.90 pro abgerechneten Mitarbeiter (inkl. MWST). Diese Gebühr deckt die Nutzung von e-Salaer, das monatliche Aufbereiten der Lohnabrechnung, des Auszahlungs-Files und des Fibu-Reports sowie am Jahresende das Aufbereiten aller gesetzlich erforderlichen Reports. Datenhaltung, Datensicherheit und Updates inklusive.
Susanne Cecio-Rhyner
Fitpoint Bilten
Mit e-Salaer brauche ich fürs Lohnwesen nur noch einen Bruchteil meiner bisherigen Arbeitszeit. Ausserdem fühle ich mich sicherer, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können – echt genial.
Sabrina Sigre
Häni Bau AG
Wie richte ich e-Salaer ein?
Indem Sie auf den Button unten drücken, können Sie sich ein PDF anschauen, welches Ihnen zeigt, wie man e-Salaer nutzt. Die Benutzerfreundliche Oberfläche ermöglicht erste Resultate nach 15 Minuten.
Bexio Schnittstelle
Einfach Anmelden und loslegen. Ohne Installation und Wartung Lohnabrechnungen erstellen – in 15 Minuten sind Sie soweit und die erste Lohnberechnung Schweiz oder Liechtenstein ist erstellt.
Über die Gründer
Wir entwickeln seit mehr als 20 Jahren Lohnsoftware und betreuen zahlreiche kleinere und grössere Lohnadministrations-Mandate unserer Kunden. Die gesammelte Erfahrung ist in unsere neue Online-Software e-Salaer eingeflossen. Reduziert auf das Minimum, dank einer intuitiven Oberfläche und einem integrierten Workflow kann e-Salaer auch von nicht Lohnspezialisten bedient werden. Sie finden unsere Büros an der Mitteldorfstrasse 37 in 5033 Buchs. Wir teilen diese mit unserer Schwestergesellschaft Consila Treuhand AG, welche alle klassischen Treuhand-Dienstleistungen anbietet. Insgesamt beraten in Buchs unter einem Dach mehr als fünfzehn Buchhaltungs-, Steuer-, Revisions-, Personal- und Lohnbuchhaltungs-Spezialisten und lösen täglich die vielfältigsten Kundenanliegen.
Unser Blog
Ein Arbeitnehmer im Stundenlohn hat grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Falle einer Arbeitsverhinderung durch Unfall oder Krankheit, sofern das Arbeitsverhältnis bereits länger als drei Monate besteht. Die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht richtet sich nach...
Die Reform AHV21 tritt per 01.01.2024 in Kraft. Mitarbeiter, die über das Referenzalter hinaus weiterarbeiten, haben die Wahl, ob sie den Freibetrag von CHF 16’800.00 pro Jahr in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Bei einem Verzicht leisten diese Mitarbeiter auf...
E-Salär verfügt ab sofort über eine automatische Schnittstelle der E-Salär-Lohndaten in die bexio- Finanzbuchhaltung. Sobald im E-Salär die Lohndaten verbucht sind, werden bei aktivierter Schnittstelle die Lohndaten unmittelbar danach in die bexio-Finanzbuchhaltung...
Beispiel: Der Mitarbeiter ist im August aus der Firma ausgetreten. Im September wird ihm nachträglich die Überzeit und der Feriensaldo ausbezahlt....
Viele Frauen aber auch viele Unternehmer fragen sich: Welches Rentenalter gilt denn nun für mich resp. für meine Mitarbeiterinnen? Die Antwort auf diese Frage lautet: es kommt darauf an, wann eine Frau resp. eine Mitarbeiterin geboren wurde. Der Bund wird das...
AHV/ALV Per 01.01.2023 wird der Beitrag 1% ALVZ für Jahressaläre ab CHF 148’200.00 abgeschafft...
Beispiel: Nachdem der Mitarbeiter in den Krankenstand trat, wurde während der Dauer der Lohnfortzahlungspflicht der Lohn ausbezahlt und danach auf die Taggelder...
Verarbeiten Unfall- und Krankentaggeld. «Nachdem der Mitarbeiter in den Krankenstand trat, wird der Lohn entweder zu 100% fortgezahlt oder gemäss den gesetzlichen bzw. arbeitsvertraglichen Anforderungen gekürzt....
Wie aktiviere ich eine individuelle Zulage – am Beispiel einer Bonuszahlung. «Einstellungen» wählen....
Verarbeiten einer ausserordentlichen Zulage «Lohndaten» beim betreffenden Mitarbeiter...