Jan. 3, 2024

Gesetzliche Aenderungen CH per 01.01.2024

Die Reform AHV21 tritt per 01.01.2024 in Kraft. Mitarbeiter, die über das Referenzalter hinaus weiterarbeiten, haben die Wahl, ob sie den Freibetrag von CHF 16’800.00 pro Jahr in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Bei einem Verzicht leisten diese Mitarbeiter auf dem vollen Lohn Beiträge                                                                              

Die Reform AHV21 tritt per 01.01.2024 in Kraft. Mitarbeiter, die über das Referenzalter hinaus weiterarbeiten, haben die Wahl, ob sie den Freibetrag von CHF 16’800.00 pro Jahr in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Bei einem Verzicht leisten diese Mitarbeiter auf dem vollen Lohn Beiträge und können damit Beitragslücken schliessen oder die AHV-Rente erhöhen (sofern sie nicht bereits Anspruch haben auf eine Maximalrente).

E-Salär stellt für alle Mitarbeiter die im Jahre 2024 das Referenzalter erreichen in den Mitarbeiterdaten (Einblenden) ein Auswahlfeld AHVFreibetrag zur Verfügung, in welchen zwischen der Auswahl «Mit Freibetrag» und «Ohne Freibetrag» gewählt werden kann. Als Standardwert ist immer «Mit Freibetrag» gültig.

Gesetzliche Änderungen CH per 01.01.2025

– In zahlreichen Kantonen haben die Ansätze für die Kinder- und Ausbildungszulagen geändert. Eine Ãœbersicht finden Sie unter Arten und Ansätze der Familienzulagen. – Rentenalter Frauen: Eine Ãœbersicht finden sie im Blog-Beitrag vom 6., April 2023, Link:...

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