Dez. 29, 2022

Gesetzliche Aenderungen per 01.01.2023

AHV/ALV

Per 01.01.2023 wird der Beitrag 1% ALVZ für Jahressaläre ab CHF 148’200.00 abgeschafft                                                                                                                  

AHV/ALV

Per 01.01.2023 wird der Beitrag 1% ALVZ für Jahressaläre ab CHF 148’200.00 abgeschafft.

BVG

Im BVG müssen Saläre zwischen CHF 25’725.00 und 88’200.00 versichert werden. Der minimal im BVG versicherte Jahreslohn beträgt neu CHF 3’675.00.

Gesetzliche Änderungen CH per 01.01.2025

– In zahlreichen Kantonen haben die Ansätze für die Kinder- und Ausbildungszulagen geändert. Eine Übersicht finden Sie unter Arten und Ansätze der Familienzulagen. – Rentenalter Frauen: Eine Übersicht finden sie im Blog-Beitrag vom 6., April 2023, Link:...

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