Ein Arbeitnehmer im Stundenlohn hat grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Falle einer Arbeitsverhinderung durch Unfall oder Krankheit, sofern das Arbeitsverhältnis bereits länger als drei Monate besteht. Die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht richtet sich nach der Länge des Dienstverhältnisses
Ein Arbeitnehmer im Stundenlohn hat grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Falle einer Arbeitsverhinderung durch Unfall oder Krankheit, sofern das Arbeitsverhältnis bereits länger als drei Monate besteht.
Die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht richtet sich nach der Länge des Dienstverhältnisses und beträgt in der Regel zwischen 3 und 12 Wochen. Während dieser Zeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 100 % seines Lohnes, basierend auf dem Durchschnittslohn der letzten 12 Monate.
Arbeitnehmer mit einem Pensum von mindestens acht Stunden pro Woche (beim gleichen Arbeitgeber) sind auch gegen Nichtbetriebsunfälle versichert. Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist hingegen nicht obligatorisch.
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers besteht ein Anspruch auf Versicherungstaggelder von mindestens 80 % des durchschnittlichen Verdienstes der letzten 12 Monate, sofern eine entsprechende Versicherung besteht.